Schwerpunkte / Kapital

Kapitalanlagerecht


Gegenstand der Beratung sind die Rechtsbeziehungen zwischen den Kapitalanlegern und den Initiatoren, die eine Kapitalanlage herausgeben sowie den Banken oder Anlageberatern- oder Vermittlern, die in Kontakt zu den Anlegern treten. Der Rechtsschutz der Anleger wird vorrangig vertreten.

Der Schwerpunkt der Rechtsvertretung gilt insbesondere für Beteiligungsformen bei sog. Publikumsgesellschaften und Immobilienfonds. Die in mehrjährigen Rechtsstreitigkeiten gewonnenen forensischen Erfahrungen kommen hierbei Anlegern zugute. Die Leistungen schließen ein:

  • Beratung bei Abschluss einer Vermögensanlage
  • Schadensersatz und Rückabwicklung der Anlage bei Prospekthaftung und/oder Pflichtverletzung bei Beratung und Vermittlung.

 

 

 

 

Rechtsanwalt Hartmut Böcher, Im Blumengarten 36, 53127 Bonn
Tel.: 0228 - 902 45 84 | Fax : 0228 - 902 45 88
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