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Der Forderungseinzug für Unternehmen und Dienstleister beinhaltet die Durchsetzung und Realisierung titulierter und nicht titulierter Forderungen bei dem geringsten gesetzlich zulässigen Kostenrisiko für die Mandantschaft. Der Leistungskatalog:
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Rechtliche Prüfung der Forderung und ihrer Durchsetzbarkeit gegenüber dem Schuldner
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Mahnung in fallangemessener Form und Frist
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Titulierung durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid bei unstreitigen Geldforderungen oder Titulierung durch ein Urteil
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Zwangsvollstreckung und ggf. Anmeldung zur Insolvenztabelle
Mit dem Verzug des Schuldners entsteht dessen Kostentragungspflicht für die Rechtsverfolgungs-kosten des Gläubigers ( Gerichts- und Anwaltkosten ). Mit der Übertragung des Mandats werden daher auch diese von dem Schuldner beansprucht. Sind die Kosten nicht eintreibbar ( Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz ) wird in Anwendung von § 4 Abs. 2 RVG ein Teil des Erstattungsanspruch gegenüber dem Schuldner an Erfüllungs Statt übernommen und lediglich ein deutlich unter der gesetzlich vorgesehenen Vergütung liegendes Pauschalhonorar berechnet ( siehe Abschnitt Gebührenregelung ).
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